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Gestattungsvertrag
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Der „Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag“ zwischen Eigentümer:in und dem verantwortlichen Unternehmen ist die Voraussetzung dafür, dass das der jeweilige Privatgrund betreten und auf ihm die notwendigen Arbeiten für den Hausanschluss vorgenommen werden dürfen.
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